Rechtsprechung
   BAG, 03.12.1987 - 2 AZR 439/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2583
BAG, 03.12.1987 - 2 AZR 439/87 (https://dejure.org/1987,2583)
BAG, Entscheidung vom 03.12.1987 - 2 AZR 439/87 (https://dejure.org/1987,2583)
BAG, Entscheidung vom 03. Dezember 1987 - 2 AZR 439/87 (https://dejure.org/1987,2583)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,2583) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1988, 1465
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 21.05.1987 - 2 AZR 373/86

    Verfall eines Anspruchs auf Arbeitsentgelt wegen Versäumung einer tariflichen

    Auszug aus BAG, 03.12.1987 - 2 AZR 439/87
    Das von der Revision für ihre gegenteilige Ansicht angezogene Urteil des Landesarbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 27. November 1985 - 10 Sa 948/85 - hat der Senat in dem nicht veröffentlichten, den Parteien zur Kenntnis gebrachten Urteil vom 21. Mai 1987 - 2 AZR 373/86 - aufgehoben.

    Der Wille des Arbeitnehmers, die Ansprüche, die durch den Verlust des Arbeitsplatzes möglicherweise verlorengehen und damit auch die Vergütungsansprüche zu sichern, ergibt sich im Regelfall bereits aus der Erhebung der Kündigungsschutzklage oder einer allgemeinen Feststellungsklage nach § 256 ZPO, mit der der Arbeitnehmer den Fortbestand des vom Arbeitgeber aus anderen Gründen als durch eine dem Kündigungsschutzgesetz unterliegende Kündigung für beendet angesehenen Arbeitsverhältnisses festgestellt wissen will (Senatsurteil vom 21. Mai 1987 - 2 AZR 373/86 -, zu II 2 der Gründe).

    Zweck der zweiten Stufe der gerichtlichen Geltendmachung ist es, darüber hinaus klarzustellen, welche Ansprüche der Gläubiger sogar gerichtlich durchsetzen will (BAGE 22, 241, zu 2 b der Gründe; Senatsurteil vom 21. Mai 1987 - 2 AZR 373/86 -, zu II 3 a aa der Gründe).

  • BAG, 08.01.1970 - 5 AZR 124/69

    Fälligkeit von Lohnansprüchen eines Zeitlohnarbeiters - schriftliche

    Auszug aus BAG, 03.12.1987 - 2 AZR 439/87
    Dies gilt auch dann, wenn es sich um Zahlungsansprüche eines Arbeitnehmers handelt, die vom Fortbestand des Arbeitsverhältnisses abhängen (vgl. BAGE 22, 241; 30, 135; 46, 359 [BAG 13.09.1984 - 6 AZR 379/81]= AP Nr. 43, 63 und 86 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Senatsurteile vom 8. August 1985 - 2 AZR 459/84 - AP Nr. 94 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II 2 d der Gründe sowie vom 20. März 1986 - 2 AZR 285/85 - EzA § 615 BGB Nr. 48, zu B II 2 c der Gründe).

    Zweck der zweiten Stufe der gerichtlichen Geltendmachung ist es, darüber hinaus klarzustellen, welche Ansprüche der Gläubiger sogar gerichtlich durchsetzen will (BAGE 22, 241, zu 2 b der Gründe; Senatsurteil vom 21. Mai 1987 - 2 AZR 373/86 -, zu II 3 a aa der Gründe).

  • BAG, 05.02.1987 - 2 AZR 46/86

    Frist zur schriftlichen Geltendmachung von Lohnansprüchen innerhalb einer

    Auszug aus BAG, 03.12.1987 - 2 AZR 439/87
    Der Senat hat demgemäß in einem weiteren nicht veröffentlichten, den Parteien ebenfalls bekanntgegebenen Urteil vom 5. Februar 1987 - 2 AZR 46/86 - die Erhebung der Kündigungsschutzklage auch nicht für eine gerichtliche Geltendmachung von Verzugslohnansprüchen im Sinne des § 13 Nr. 2 MTV ausreichen lassen.

    Dies ergeben der tarifliche Gesamtzusammenhang der in § 13 Nr. 2 und 5 MTV enthaltenen Regelungen sowie die Tarifgeschichte und die Entstehungsgeschichte des Tarifvertrages, wie der Senat in dem Urteil vom 5. Februar 1987 - 2 AZR 46/86 - entschieden hat.

  • BAG, 01.06.1983 - 4 AZR 566/80

    Anspruch auf Energiebeihilfe - Gleichheitssatz - Unverheiratete Angestellte -

    Auszug aus BAG, 03.12.1987 - 2 AZR 439/87
    Die Tarifvertragsparteien sind in demselben Maße an die Grundrechte und damit auch an Art. 3 GG gebunden wie der staatliche Gesetzgeber, weil Tarifverträge Rechtsnormen enthalten (§ 1 Abs. 1 TVG) und insoweit Gesetze im materiellen Sinn sind (BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 566/80 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Deputat).

    Es hat lediglich zu kontrollieren, ob die bestehende Regelung die Grenzen des Gestaltungsspielraums der Tarifvertragsparteien und damit die Grenzen der Tarifautonomie überschreitet (BAG Urteil vom 1. Juni 1983, aaO; für das staatliche Gesetzesrecht: BVerfG Beschluß vom 26. März 1980 - 1 BvR 121/76 und 122/76 - AP Nr. 116 zu Art. 3 GG).

  • BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 805/76

    Erhebung der Kündigungsschutzklage zur Einhaltung einer zweitstufigen tariflichen

    Auszug aus BAG, 03.12.1987 - 2 AZR 439/87
    Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist in der Regel ein ausreichendes Mittel zur Geltendmachung von Ansprüchen, die während des Kündigungsschutzprozesses fällig werden und von seinem Ausgang abhängen, sofern die tarifliche Verfallklausel nur eine formlose schriftliche Geltendmachung verlangt (BAGE 30, 135 = AP Nr. 63 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu 1 der Gründe, m.w.N.).

    Dies gilt auch dann, wenn es sich um Zahlungsansprüche eines Arbeitnehmers handelt, die vom Fortbestand des Arbeitsverhältnisses abhängen (vgl. BAGE 22, 241; 30, 135; 46, 359 [BAG 13.09.1984 - 6 AZR 379/81]= AP Nr. 43, 63 und 86 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Senatsurteile vom 8. August 1985 - 2 AZR 459/84 - AP Nr. 94 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II 2 d der Gründe sowie vom 20. März 1986 - 2 AZR 285/85 - EzA § 615 BGB Nr. 48, zu B II 2 c der Gründe).

  • BVerfG, 16.11.1982 - 1 BvL 16/75

    Arbeiter/Angestellte

    Auszug aus BAG, 03.12.1987 - 2 AZR 439/87
    Längere Kündigungsfristen, die, wie vorliegend gemäß § 6 Nr. 2 und 3 MTV, nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses und dem Alter des Arbeitnehmers gestaffelt sind, dienen der Sicherung der beruflichen Existenz der vom Arbeitsplatzverlust betroffenen, länger beschäftigten, in der Regel älteren Arbeitnehmer: Die Anpassung an eine veränderte berufliche Situation, die Suche einer anderen Arbeitsstelle soll erleichtert werden (BVerfG Beschluß vom 16. November 1982 - 1 BvL 16/75 und 36/79 - AP Nr. 16 zu § 622 BGB, zu B I der Gründe).
  • BAG, 25.01.1984 - 5 AZR 89/82

    Gleichbehandlung bei Gratifikationen an Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 03.12.1987 - 2 AZR 439/87
    Die sachliche Rechtfertigung einer unterschiedlichen Behandlung von Arbeitnehmergruppen in einer Norm ist am Zweck der Norm zu messen (vgl. für Gruppenbildung bei freiwilligen Leistungen BAGE 45, 76 = AP Nr. 67 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu III 1 a der Gründe: Maßgebend ist der Zweck der Leistung).
  • BAG, 13.09.1984 - 6 AZR 379/81

    Kündigungsschutzklage und tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 03.12.1987 - 2 AZR 439/87
    Dies gilt auch dann, wenn es sich um Zahlungsansprüche eines Arbeitnehmers handelt, die vom Fortbestand des Arbeitsverhältnisses abhängen (vgl. BAGE 22, 241; 30, 135; 46, 359 [BAG 13.09.1984 - 6 AZR 379/81]= AP Nr. 43, 63 und 86 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Senatsurteile vom 8. August 1985 - 2 AZR 459/84 - AP Nr. 94 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II 2 d der Gründe sowie vom 20. März 1986 - 2 AZR 285/85 - EzA § 615 BGB Nr. 48, zu B II 2 c der Gründe).
  • BAG, 09.03.1966 - 4 AZR 87/65

    Kündigung - Kündigungstermin - Lohnausfall - Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 03.12.1987 - 2 AZR 439/87
    Der Lohn wird dann wie bei der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers fällig (BAG Urteil vom 9. März 1966 - 4 AZR 87/65 - AP Nr. 31 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 10.04.1963 - 4 AZR 95/62

    Annahmeverzug und Weiterbeschäftigung bei unrechtmäßiger Kündigung - Wahrung

    Auszug aus BAG, 03.12.1987 - 2 AZR 439/87
    Maßgebend hierfür ist jedoch die objektive Rechtslage, die das der Kündigungsschutzklage stattgebende Urteil nur deklaratorisch wiedergibt (BAGE 14, 156, 160 = AP Nr. 23 zu § 615 BGB).
  • BAG, 18.12.1984 - 1 AZR 588/82

    Zahlung von Abfindungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz - Verfall von

  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 459/84

    Tarifvertragliche Ausschlussfristen: Voraussetzungen für den Beginn des

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

  • BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76

    Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente

  • LAG Hessen, 27.11.1985 - 10 Sa 948/85

    Problematik der zweistufigen tariflichen Verfallklausel hinsichtlich solcher

  • BAG, 08.06.1983 - 5 AZR 632/80

    Anwendung tariflicher Ausschlussfristen im Konkursverfahren - Lohnfortzahlung

  • BAG, 23.01.1992 - 2 AZR 470/91

    Tarifliche Grundkündigungsfrist für Textilarbeiter

    Die Tarifpartner haben hiernach Gestaltungsfreiheit, wobei es nicht Sache der Gerichte ist zu prüfen, ob dabei jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Regelung gefunden wurde; die Gerichte haben lediglich zu kontrollieren, ob die tarifliche Regelung die Grenzen des Gestaltungsspielraums der Tarifparteien überschreitet, was nur dann der Fall ist, wenn Differenzierungen vorgenommen werden, für die sachlich einleuchtende Gründe nicht vorhanden sind (BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 566/80 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Deputat; BAGE 54, 210 = AP Nr. 3 zu § 52 BAT; Senatsurteil vom 3. Dezember 1987 - 2 AZR 439/87 - unveröffentlicht, zu II 2 a der Gründe; für das staatliche Gesetzesrecht: BVerfG Beschluß vom 26. März 1980 - 1 BvR 121 und 122/76 - AP Nr. 116 zu Art. 3 GG, zu B I 1 der Gründe, m. w. N.).
  • BAG, 02.04.1992 - 2 AZR 516/91

    Tarifliche Grundkündigungsfrist (Bauarbeiter)

    Die Tarifpartner haben hiernach Gestaltungsfreiheit, wobei es nicht Sache der Gerichte ist zu prüfen, ob dabei jeweils die "gerechteste" und zweckmäßigste Regelung gefunden wurde; die Gerichte haben lediglich zu kontrollieren, ob die tarifliche Regelung die Grenzen des Gestaltungsspielraums der Tarifparteien überschreitet, was nur dann der Fall ist, wenn Differenzierungen vorgenommen werden, für die sachlich einleuchtende Gründe nicht vorhanden sind (BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 566/80 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Deputat; BAGE 54, 210 = AP Nr. 3 zu § 52 BAT; Senatsurteil vom 3. Dezember 1987 - 2 AZR 439/87 - unveröffentlicht, zu II 2 a der Gründe; für das staatliche Gesetzesrecht: BVerfG Beschluß vom 26. März 1980 - 1 BvR 121 und 122/76 - BVerfGE 54, 11, 25 f. = AP Nr. 116 zu Art. 3 GG, zu B I 1 der Gründe, m. w. N.).
  • BAG, 23.01.1992 - 2 AZR 460/91

    Verlängerte tarifliche Arbeiterkündigungsfrist

    Die Tarifpartner haben hiernach Gestaltungsfreiheit, wobei es nicht Sache der Gerichte ist zu prüfen, ob dabei jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Regelung gefunden wurde; die Gerichte haben lediglich zu kontrollieren, ob die tarifliche Regelung die Grenzen des Gestaltungsspielraums der Tarifparteien überschreitet, was nur dann der Fall ist, wenn Differenzierungen vorgenommen werden, für die sachlich einleuchtende Gründe nicht vorhanden sind (BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 566/80 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Deputat; BAGE 54, 210 = AP Nr. 3 zu § 52 BAT; Senatsurteil vom 3. Dezember 1987 - 2 AZR 439/87 - unveröffentlicht, zu II 2 a der Gründe; für das staatliche Gesetzesrecht: BVerfG Beschluß vom 26. März 1980 - 1 BvR 121 und 122/76 - AP Nr. 116 zu Art. 3 GG, zu B I 1 der Gründe, m. w. N.).
  • BAG, 23.01.1992 - 2 AZR 389/91

    Tarifliche Grundkündigungsfrist für Arbeiter

    Die Tarifpartner haben hiernach Gestaltungsfreiheit, wobei es nicht Sache der Gerichte ist zu prüfen, ob dabei jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Regelung gefunden wurde; die Gerichte haben lediglich zu kontrollieren, ob die tarifliche Regelung die Grenzen des Gestaltungsspielraums der Tarifparteien überschreitet, was nur dann der Fall ist, wenn Differenzierungen vorgenommen werden, für die sachlich einleuchtende Gründe nicht vorhanden sind (BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 566/80 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Deputat; BAGE 54, 210 = AP Nr. 3 zu § 52 BAT; Senatsurteil vom 3. Dezember 1987 - 2 AZR 439/87 - unveröffentlicht, zu II 2 a der Gründe; für das staatliche Gesetzesrecht: BVerfG Beschluß vom 26. März 1980 - 1 BvR 121 und 122/76 -AP Nr. 116 zu Art. 3 GG, zu B I 1 der Gründe, m. w. N.).
  • LAG Köln, 12.12.1994 - 4 Sa 1041/94

    Anforderungen an die Auslegung eines Sozialplanes; Voraussetzungen für die

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Sachsen-Anhalt, 27.10.1995 - 9 (6) Sa 1315/94

    Abfindung; Tarifvertrag; Soziale Absicherung; Sozialplanabfindung; Waldarbeiter;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 19.03.1992 - 2 AZR 529/91

    Kündigungsfrist: Gleichbehandlungsgebot - Arbeiter und Angestellte

    Die Tarifpartner haben hiernach Gestaltungsfreiheit, wobei es nicht Sache der Gerichte ist zu prüfen, ob dabei jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Regelung gefunden wurde; die Gerichte haben lediglich zu kontrollieren, ob die tarifliche Regelung die Grenzen des Gestaltungsspielraums der Tarifparteien überschreitet, was nur dann der Fall ist, wenn Differenzierungen vorgenommen werden, für die sachlich einleuchtende Gründe nicht vorhanden sind (BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 566/80 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Deputat; BAGE 54, 210 = AP Nr. 3 zu § 52 BAT; Senatsurteil vom 3. Dezember 1987 - 2 AZR 439/87 - unveröffentlicht, zu II 2 a der Gründe; für das staatliche Gesetzesrecht: BVerfG Beschluß vom 26. März 1980 - 1 BvR 121 und 122/76 - AP Nr. 116 zu Art. 3 GG, zu B I 1 der Gründe, m.w.N.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 04.12.1991 - 5 Sa 392/91

    Überstundenvergütung; Mehrarbeitsvergütung; Vergütungsanspruch; Überstunden;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht